WILLKOMMEN AUF UNSERER SEITE!

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der sich sowohl im ungarischen Recht, als auch im deutschen Recht auskennt und seinen Mandanten neben Ungarisch, auch auf Deutsch und Englisch vertritt, sind Sie auf der richtigen Homepage. Ganz gleich ob es sich um einen Immobilienkaufvertrag, Gesellschaftsrecht, ein arbeitsrechtliches Problem, um ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren oder einen Fall des Erbrechts handelt, wir vertreten Ihr Interesse schnell und effektiv.

Vorstellung

DR. PÉTER WEIDINGER, LL.M.

Dr. Péter Weidinger, LL.M. erwarb sein Juradiplom 2014 in Budapest an der Eötvös Loránd Universität. Während seines Studiums hat er von 2011-2012 mit dem Erasmus Programm an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert. In 2016-2017 absolvierte er am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt ein Magisterstudium (LL.M.) als Stipendiat der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft.

Seit 2014 arbeitete er in Budapest als Referendar in Anwaltskanzleien mit internationalen Mandanten, und verbrachte fast drei Jahre in einer internationalen Anwaltskanzlei, die zu einer europäischen Allianz von Anwaltskanzleien gehört. Weitere Erfahrungen hat er in 2017 und 2018 in bedeutsamen deutschen Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main gesammelt.

Sein zweites Staatsexamen absolvierte er in 2019 mit exzellentem Ergebnis, und als selbstständiger Rechtsanwalt ist er seit 2020 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Budapest. Er arbeitet auf Ungarisch, Deutsch und Englisch. Zu seiner Mandantschaft gehören ungarische und ausländische Privatpersonen sowie ungarische und ausländische Unternehmen.

Weidinger-Peter-crop_noMic
Fachgebiete

Gesellschaftsrecht

Unterstützung bei der Gründung, der täglichen Arbeit und der Auflösung von Gesellschaften. Erstellung und Gegenzeichnung von Firmenunterlagen, Einreichung von Eintragungsanträgen, oder von Änderungsanträgen sowie vollständige Vertretung vor Handelsgerichten. Rechtsberatung für Gesellschaften bei der Verwirklichung von personellen Veränderungen.

Arbeitsrecht

Tägliche arbeitsrechtliche Unterstützung von Gesellschaften und Erstellung der nötigen arbeitsrechtlichen Unterlagen. Vorbereitung und Änderung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträgen und Satzungen. Unterstützung der Arbeitgeberseite sowie der Arbeitnehmerseite als auch Vertretung in Arbeitsrechtsstreiten.

Prozessführung

Vertretung des Klägers oder des Beklagten vor dem Zivilgericht, vor dem Arbeitsgericht oder vor dem Verwaltungsgericht. Vorbereitung und Einreichung von Klageschriften, Gegenanträgen oder von sonstigen Schriftsätzen. Vertretung von Mandanten in Verhandlungen, wie auch außerhalb des Prozesses.

Immobilienrecht

Vollständige Unterstützung in Immobiliengeschäften auch in mehreren Sprachen von der Gestaltung der vertraglichen Konstruktion, über die Erstellung und Gegenzeichnung des Vertrages, bis hin zur Vertretung vor dem Grundbuchamt und Eintragung des Eigentumsrechts. Erstellung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen oder Mietverträgen und die eventuelle Gegenzeichnung des Vertrages.

Zivilrecht

Vertretung von natürlichen und juristischen Personen in ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten. Erstellung und Prüfung von Verträgen, Kündigungen, juristischen Stellungnahmen und sonstigen Dokumenten sowie die Ermittlung der eventuellen rechtlichen Risiken. Beratung in Erbrechtsfällen und Vertretung in Nachlassverfahren.

Forderungen

Zur Geltendmachung von offenen Forderungen Zusendung von anwaltlichen Aufforderungsschreiben. Falls erforderlich Einleitung von ungarischen oder europäischen Mahnverfahren, Initiierung von Vollstreckungsverfahren oder von Liquidationsverfahren. Vertretung in verschiedenen Forderungsmanagement-Verfahren beziehungsweise in Zahlungsunfähigkeitsverfahren.

Anwaltshonorar

Gemäß dem ungarischen Anwaltsgesetz wird das Anwaltshonorar auf Grund der freien Vereinbarung der Parteien bestimmt. Deswegen wird das Anwaltshonorar immer auf den Mandanten sowie den Einzelfall abgestimmt.

Das Anwaltshonorar kann auf einem Stundensatz basieren, wenn der Mandant das Anwaltshonorar auf Grund des Leistungsverzeichnisses nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zahlt.

Bei einer Pauschalhonorarvereinbarung beträgt das Anwaltshonorar den im Vorfeld vereinbarten Betrag.

Das Anwaltshonorar wird auf Grund des Wertes der Transaktion bestimmt, wenn die Parteien eine prozentuale Vergütung vereinbaren. Diese Konstruktion ist typisch für Immobilienkaufverträge, bei denen sich das Anwaltshonorar aus einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises ergibt.

Natürlich gibt es auch weitere Konstruktionen, die nach der Vereinbarung der Parteien anwendbar sind.

KONTAKT

Diese Homepage wird von Dr. Péter Weidinger, LL.M., Mitglied der Rechtsanwaltskammer Budapest, nach den für Rechtsanwälte anwendbaren Gesetzen und Vorschriften betrieben, die mit der Auskunft über die Rechte der Mandanten auf der folgenden Homepage erreichbar sind: www.magyarugyvedikamara.hu.